Samstag, 5. Oktober 2013

Bülow, Wechselgesetz, Scheckgesetz 5.A. 2013

Bülow, Wechselgesetz, Scheckgesetz: WechselG. ScheckG mit AGB-Sparkassen, AGB-Banken, AGB-Postbank und Scheckbedingungen Ausführlicher, gründlicher und praxisorientierter Kommentar. 5., neu bearbeitete Auflage 2013. Buch. XXIII, 782 S. In Leinen C.H.BECK ISBN 978-3-406-64815-1, Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Gewicht: 728 g, ( Gelbe Erläuterungsbücher )
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Der Scheck als Bestandteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat auch in Zeiten fortschreitender Elektronik und des Einsatzes von Kartensystemen seine wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, nicht verloren. Im Interbankverkehr, namentlich auch unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank, hat die elektronische Datenfernübertragung (ISE-Verfahren) Einzug gefunden. Der Wechsel als Kreditschöpfungsmittel ist wiederum und vor allem im internationalen Verkehr nach wie vor gebräuchlich. Die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute sind systematisch und ausführlich kommentiert Die 5. Auflage verarbeitet die neueste Rechtsprechung und Literatur. Wichtige Neuheit: Der Scheck ist kein SEPA-Zahlungsinstrument mehr. Nutzen dieses Kommentars: ausführliche, gründliche und zugleich praxisorientierte Kommentierung systematische Kommentierung der einschlägigen Regelungen der AGB-Sparkassen, -Banken und -Postbank Berücksichtigung der AGB-Bundesbank bei den einschlägigen Kommentierungen zu WG, ScheckG, insbesondere zu Fragen des Scheckeinzuges (Interbankverkehr) Zum Verfasser: Peter Bülow ist ein renommierter Bankrechtler, der in seinem Bereich auf zahlreiche Veröffentlichungen verweisen kann. Für Bankjuristen, Richter, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler. Bis zur 4. Auflage erschienen im Verlag C.F. Müller
Information zum Verfasser: Von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülowu Der Scheck als Bestandteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat auch in Zeiten fortschreitender Elektronik und des Einsatzes von Kartensystemen seine wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, nicht verloren. Im Interbankverkehr, namentlich auch unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank, hat die elektronische Datenfernübertragung (ISE-Verfahren) Einzug gefunden. Der Wechsel als Kreditschöpfungsmittel ist wiederum und vor allem im internationalen Verkehr nach wie vor gebräuchlich. Die einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute sind systematisch und ausführlich kommentiert

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